22-03-2015, 11:01
....danke für die Info ! Kann mir jemand evtl. auch einen RA nennen, der sich mit der öffentlichen Bekanntmachung und Fahndung auskennt? Habe hier auch schon viel darüber recherchiert, aber bei mir ist das wie eben bei vielen anderen auch individuell. In meinem Fall kommt es darauf an, rechtzeitig den Wohnsitz zu wechseln,damit ich dem Gericht einen neuen mitteilen kann.Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses ist an meinem aktuellen Wohnsitz nicht möglich (zurück geht da auch nix)....
Das Land gilt aber als zustellfähig.(zumindest hat das Gericht es als solches akzeptiert).
Wie ich gelesen habe wird, wenn die Zustellversuche verschollen sind , trotz wohnsitzangabe nach einiger zeit veröffentlicht und dann gefahndet .......
Zur Info, es liegt "noch" nichts gegen mich vor, mir ist auch noch kein wirksamer Gerichtbeschluss(zum beweisverfahren - abstammungsgutachten) zugestellt worden.......
Danke, besten Gruß
Das Land gilt aber als zustellfähig.(zumindest hat das Gericht es als solches akzeptiert).
Wie ich gelesen habe wird, wenn die Zustellversuche verschollen sind , trotz wohnsitzangabe nach einiger zeit veröffentlicht und dann gefahndet .......
Zur Info, es liegt "noch" nichts gegen mich vor, mir ist auch noch kein wirksamer Gerichtbeschluss(zum beweisverfahren - abstammungsgutachten) zugestellt worden.......
Danke, besten Gruß
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