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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#7
Besten Dank für die Rückmeldungen. Das war mir neu:

(22-03-2015, 11:29)p__ schrieb: Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht.

Wenn ich jetzt auswandere, weil ich im Ausland jemanden heiraten möchte, und weil ich da ein Familie gründen möchte ... also ich kenne mich nicht gut aus .... aber so ein Recht auf Familie erscheint mir jetzt irgendwie höherwertig zu sein wie die Massgabe nichts zuunternehmen, was das Einkommen senkt. Bin ich da vollkommen blauäugig?
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RE: Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von zeitgenosse - 22-03-2015, 16:57

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