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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#27
Das Problem wirst Du wahrscheinlich nur auflösen, wenn Du für KM erweiterte Erwerbsobliegenheiten forderst.

Mit 10 und 12 jährigen Kindern kann sie i.d.R. Vollzeittätigkeit nachgehen.

Wie verhalten sich ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstätte? Sind die auch gestiegen? Dann erscheint Umzug mutwillig.

Brillen ... der Einkommensbegriff im Unterhaltsrecht ist extrem ausgeweitet; Wohnwert, betriebliche Kfz-Nutzung, fiktives Einkommen ... . Insofern wäre auch Brillengestellung von Bedeutung, auch wenn der Wert unterhalb der steuerlich relevanten Grenze liegt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von CheGuevara - 23-03-2015, 04:57

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