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Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten
#10
(22-03-2015, 11:29)p__ schrieb: Wenn das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche gestrickt ist, wird auch bei Auwanderung der alte, hohe Unterhalt fällig. Der Pflichtige darf schliesslich nichts unternehmen, das sein Einkommen senkt, das zu Lasten der Unterhaltsgläubigerin geht.

Ist so -
https://t.me/GenderFukc
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RE: Als CH-Bürger ins Ausland gehen und vorher der Exe einen Unterhaltsvertrag anbieten - von Petrus - 23-03-2015, 05:26

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