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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#17
Laut JA schuldest Du ab dem 1. des Monats Unterhalt und wenn der Geldeingang erst am 31. ist, dann ist das völlig legitim.

Ich weiß, das Mann es ankotzt, wenn man regelmäßig zahlt und einem das Kind "entzogen" wird. Hab so nen Fall zu Hause sitzen.
Da vergeht einem die Lust zu zahlen.

Einfach so das Geld kürzen ist auch doof, hättest wenigstens Bescheid sagen können, das Du jetzt gerade nicht kannst, da ist bei ihr vll das Vertrauen gekippt.

@blue
Wenn ich eine von den Guten wäre, dann hätte ich so viel Geld, das mir der ganze Unterhalt für meine Tochter schlichtweg wurscht wäre und ich es dem Vater überlasse ob er zahlt oder nicht. *grins*
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Truckerfrau - 23-03-2015, 11:34

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