23-03-2015, 11:49
Update:
Meine Exe hat mir bekanntlich, wie im ersten Beitrag dieses Threads geschrieben, die Anlage U für 2013 nicht unterschrieben, demzufolge habe ich ihr auch keinen Nachteilsausgleich zugesichert.
Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt.
Wie das Leben so spielt: Exe hat für 2013 wegen der erhaltenen Unterhaltsnachzahlung einen Steuerbescheid erhalten und möchte nun die zu zahlende Einkommenssteuer von mir haben. Ich habe meiner Anwältin (bei der ging die Forderung ein) gesagt sie solle der Exe mitteilen, dass sie für 2013 mir keine Anlage U unterschrieben und von daher von mir auch keine Freistellungserklärung /Nachteilsausgleich erhalten hat. Sie möge ihre Steuerschulden daher selbst begleichen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Austriake
Meine Exe hat mir bekanntlich, wie im ersten Beitrag dieses Threads geschrieben, die Anlage U für 2013 nicht unterschrieben, demzufolge habe ich ihr auch keinen Nachteilsausgleich zugesichert.
Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt.
Wie das Leben so spielt: Exe hat für 2013 wegen der erhaltenen Unterhaltsnachzahlung einen Steuerbescheid erhalten und möchte nun die zu zahlende Einkommenssteuer von mir haben. Ich habe meiner Anwältin (bei der ging die Forderung ein) gesagt sie solle der Exe mitteilen, dass sie für 2013 mir keine Anlage U unterschrieben und von daher von mir auch keine Freistellungserklärung /Nachteilsausgleich erhalten hat. Sie möge ihre Steuerschulden daher selbst begleichen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1