23-03-2015, 19:21
(23-03-2015, 19:15)beppo schrieb:(23-03-2015, 11:49)Austriake schrieb: Das Finanzamt hat wohl der Einfachkeit halber die Anlage U von 2012 genommen und das weiter gelten vorausgesetzt.Und das absolut zu recht!
Die Anlage U gilt solange weiter, bis sie widerrufen wird.
Inklusive der Nebenpflicht des Nachteilsausgleichs.
Du hast also völlig zurecht deine Steuern erstattet bekommen, und musst im gleichen Zug den Nachteil deiner Ex ausgleichen.
Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?