23-03-2015, 19:29
(23-03-2015, 19:21)pirat1975 schrieb: Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?
Wenn es vorher eine Zusage zum Nachteilsausgleich gab, so gilt auch diese weiter.
Es gibt sogar Gerichte, die sogar einen Nachteilsausgleich für verbindlich halten, wenn der Mann dafür gar keine Verpflichtung unterschrieben hat.