(23-03-2015, 19:20)CheGuevara schrieb: Kannst du im zeitlichen Zusammenhang mit den Zahlungen vielleicht noch Auszahlungen auf einem Bankkonto nachweisen?
Oder zumindest dokumentieren, dass die Kohle physisch da war?
Die Kohle war da, ich habe öffter 500 oder 1000 € abgehoben und auch meiner EX übergeben.
MUß dazu sagen, das Finanzamt hat bisher schon zweimal diese Form von Jahresquittungen akzeptiert.
und die waren weit über 5 Kilo...
Dann waren die zufrieden, also bin ich auch bisher davon ausgegangen, dass unser Fiskus zufrieden ist.
Jedoch...keine Ahnung, weil ich habe den Wohnsitz gewechselt...
LG, Pirat
(23-03-2015, 19:29)beppo schrieb:(23-03-2015, 19:21)pirat1975 schrieb: Weshalb denn mit Nachteilsausgleich? Aufder Anlage U steht davon ja nix.
Wurde da ein extra Vertrag aufgesetzt?
Wenn es vorher eine Zusage zum Nachteilsausgleich gab, so gilt auch diese weiter.
Es gibt sogar Gerichte, die sogar einen Nachteilsausgleich für verbindlich halten, wenn der Mann dafür gar keine Verpflichtung unterschrieben hat.
OK Beppo, mein Fiskalbeamter teilte mir jedoch persönlich mit, dass ich den Ausgleich meiner EX ausdrücklich bestehtigen muß.
Es kann doch hierzu auch nur ein Gesetz geben, sodass entweder der Finanzler oder der Richter Recht hat.
Also gegen so einen Richter würde ich mich zu wehr setzen, weil woher will er wissen was ich vorher mit meiner EX ausgemacht habe?
Grüssle, Pirat