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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#19
Hallo,
ich habe bescheid gegeben. ich habe ihr ins Gesicht gesagt das wenn sie meint es bringe ihr nichts, dass unsere Tochter mich besucht, dann bringt es mir nichts mehr Unterhalt als ich muss, zu zahlen.
daraufhin habe ich auf den pflichtbetrag gekürzt.

zwei Fragen hätte ich noch:
im schreiben stand das ich bis zum 25. spätestens die Unterschrift zu leisten hätte. aber das schaffe ich jetzt nicht mehr. passiert mir da was?

und die andere Frage wäre, von was es abhängig ist, das ich die KIGa anteilig bezahle. unsere Tochter ist 3 und die kiga zahlt wohl das JA.

Grüße
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Panum - 24-03-2015, 00:13

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