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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#21
auf was denn verklagen wenn ich das zahle was bei deder  beistandschaft ebenfalls errechnet wurde. vorher habe ich deutlich mehr gezahlt als ich hätte müssen- auf freiwilliger Basis da man noch gemeinsam was mit dem Kind unternahm.
jetzt bezahle ich eben nur noch das was ich muss!
wo ist da jetzt Spielraum zum klagen? verstehe nicht weshalb du mich hier so angreifst! 
Grüße


ps: vielleicht hat ja wer noch antworten auf meine Fragen.
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Panum - 24-03-2015, 09:07

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