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Einkommensauskunft BEistandschaft
#18
Vielen Dank für die Antwort ;-)
Meine Antwort sähe so aus. Ist das ok? Hat jemand Verbesserungsvorschläge?

Sehr geehrte Frau Vorgesetzte,

ein erneuter Auskunftsanspruch vor dem 22.10.2015 besteht weiterhin nicht.

Meine Auskunft vom 22.10.2013 liegt der Kindesmutter vor und kann Ihnen durch Frau Kindesmutter vorgelegt werden. Hierfür erteile ich ausdrücklich meine Einwilligung. Sollte es Frau Kindesmutter aus irgendeinem Grund nicht möglich sein Ihnen meine Auskünfte zukommen zu lassen, bin ich bereit, diese gegen eine Aufwands- und Sachkostenentschädigung in Höhe von 65,00 € erneut zu erstellen.
Die jeweilige Haftungsquote muss auf der Basis meiner erteilten Auskunft vom 22.10.2013 errechnet werden.

§1613 regelt den Unterhalt für die Vergangenheit. Gem. §1613 kann ein laufender Bedarf für zurückliegende Zeiträume nur ab Inverzugsetzung geltend gemacht werden, Sonderbedarf auch ohne vorherige Inverzugsetzung innerhalb eines Jahres nach Entstehung des Sonderbedarfs ohne vorherige Mahnung des Unterhaltspflichtigen.
§1613 regelt aber nicht, wie von Ihnen geschrieben, den Mehrbedarf. Der Kindergartenbeitrag ist Mehrbedarf und kein Sonderbedarf. Abgesehen davon habe ich, wie bereits geschrieben, eine Auskunft am 22.10.2013 erteilt. Hieraus eine erneute Auskunftspflicht konstruieren zu wollen ist rechtswidrig.

Fraglich ist, ob der Kindergartenbeitrag in Höhe von 79,00€ überhaupt einen Mehrbedarf darstellt. Laut dem Beschluss des BVerfG vom 14. Juli 2011 Az. 1 BvR 932/10 ist das Kindergeld Einkommen des Kindes und nicht das der Kindesmutter. Es gibt die Meinung von Richter Schürmann/OLG Oldenburg, dass die zweite Hälfte des Kindergeldes für Betreuungskosten zu verwenden sind. Ein Mehrbedarf bestünde also nur, wenn er höher als das halbe Kindergeld ist.

Sie sind verpflichtet mit der Berechnung der jeweiligen Haftungsquote den Ihnen vorgelegten Festsetzungsbescheid und einen Nachweis über Frau Kindesmutter Einkommen beizufügen.

Hochachtungsvoll

Böser Chinese
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RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 12-02-2015, 14:51
RE: Einkommensauskunft BEistandschaft - von p__ - 12-02-2015, 16:05
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