Fragen über Fragen: Wenn ein erwerbstätiger Elternteil mit 1250 Euro Netto in die Berechnung eingeht, liegt er unter dem angemessenen Selbstbehalt von 1300 Euro gegenüber den Kindern. Müsste bei ihm dann in der Quotelung vom notwendigen Selbstbehalt ausgegangen werden (unabhängig von der erhöhten Erwerbsobliegenheit)? Heißt dies, dass er nicht leistungsfähig ist? Vielen Dank.
Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit | feministensoehnin | 13 | 17.147 |
05-08-2015, 08:50 Letzter Beitrag: Austriake |
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