25-03-2015, 23:12
Es geht darum, dass der unterhaltspflichtige Elternteil in Regress genommen werden kann, wenn er leistungsfähig ist. Ein Unterhaltsanspruch geht dann bis zur Höhe des Vorschusses auf die Kommune über. Es ist klar, dass diese das Unterhaltsverfahren insoweit ganz in die Hand bekommen möchte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...