26-03-2015, 00:15
(26-03-2015, 00:01)Depressiv schrieb: Das geht halt nicht, die Unterhaltsvorschusskasse kann nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses fordern. P hat das schon richtig erkannt.
@p schieb:
Die Unterhaltsvorschusskasse wird sie aber auf die Möglichkeit einer Beistandschaft hinweisen. Die ist kostenlos und übernimmt das dann.
Ohne Risiko für die Mutter! Und ohne Kosten für das JA. Die gehen keinerlei Risiko ein.
Der Steuerzahler hat diesen Aufwand/Risiko zu tragen!