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BGH XII ZR 78/08: Unbefristeter Krankenunterhalt, private Altersvorsorge
#18
Hallo W.

also ich fürchte, Einkommen ist Einkommen. Zumindest beim Pflichtigen.

Dass sie zu diesem Einkommen nichts beigetragen hat und dieses Einkommensart nicht Eheprägend war, halte ich im Unterhaltswunderland für ein sehr dünnes Brett.
Die Freiräume der Richter sind groß genug, dass als unterhaltspflichtigen Kapitalertrag zu definieren.

Wenn du also nun mehr Einkommen hast als vorher, würde ich eher die Schnauze halten.
Einen unterhaltssenkenden Aspekt kann ich durch die juristische Brille nicht erkennen.
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