26-03-2015, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-03-2015, 17:38 von Leutnant Dino.)
(26-03-2015, 17:04)beppo schrieb: Donnerwetter.
Sie vertraut dir.
Vielleicht will sie dich heiraten!
Sie ist wirklich sehr hübsch und hat die Hosen fest an, könnte vielleicht etwas fester sein. Sie ist nicht die Frau, die freiwillig meine Hemden bügeln würde
(26-03-2015, 17:27)p__ schrieb: Die Richterin hat sich reingekniet. Ungewöhnlich und sicher der Motivation geschuldet, ein wenig angreifbares Urteil zu fertigen. Der Fall ist schliesslich so gut wie öffentlich.
Es gibt zwei Urteile über 10 Seiten und nochmal eine Ergänzung von 6 Seiten. Das hat mich auch verwundert. Die Richterin hat das sehr detailliert gemacht. Nur ein Punkt hat mir nicht gefallen, den sie wirklich falsch niedergeschrieben hat:
"Inwiefern sie "Sex-Sklavin" für den Beklagten war, schilderte sie zwar einen Vorfall, bei dem der Beklagte sie zu Oralverkehr gezwungen habe, blieb aber darüber hinausgehende Angaben schuldig. Ein allenfalls einmaliger Vorfall - der vom Beklagten überdies in Abrede gestellt wurde - verleitet bei vernünftiger Betrachtung wohl Niemand dazu, sich selbst als "Sex-Sklavin" zu bezeichnen."
Meine liebste Ehefrau sagte vor Gericht, dass ich ihr einmal beim "Blasen" (wortwörtlich) den Kopf nach unten gedrückt hätte. Zum Oral habe ich sie nicht gezwungen, war dann meine Antwort. Normalerweise streichle ich nach dem Oralverkehr den Kopf einer Frau und sage meist einfach nur "Danke", "fein gemacht" oder "braves Mädchen".