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Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell
#37
Da saßen sie wieder, die fünf Erwachsenen, zum x-ten Mal, ganz nach dem Motto: Der böse Papa will doch nur nicht so viel zahlen. Auf der einen Seite schien die Berechnung im Nachgang völlig klar zu sein und auf der anderen Seite gäbe es Literaturquellen, die alle verschiedene Ansichten postulierten. In 14 Tagen soll der Beschluss verkündet werden.

Ich möchte nicht 14 Tage warten, denn die Probleme sind bekannt: Berechnungsmethode in Bezug auf Gleichheitsgrundsatz gegenüber alleinigen Unterhaltspflichtigen und fiktives Einkommen/Erwerbsobliegenheit. Ich suche einen Ansprechpartner für eine Zweitmeinung. Habt Ihr einen Tipp?
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RE: Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell - von Bereschit - 27-07-2015, 14:49
RE: Kindesunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz - von Dadamax - 26-03-2015, 19:35

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