26-03-2015, 22:53
Nein.
Der "Dreisprung" ist eher was für ein Umgangsverfahren - keinesfalls beim erstmaligen Antrag auf Sorgerecht.
Der "Dreisprung" ist eher was für ein Umgangsverfahren - keinesfalls beim erstmaligen Antrag auf Sorgerecht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #