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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#39
Hallo Leute

Heute lag ein schöner gelber Brief in meinem Briefkasten. Absender: Der Obergerichtsvollzieher.
Ich soll innerhalb 2 Wochen knapp 1.000 Euro Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten bezahlen, von der 1. §170er Verhandlung.
Leider liege ich unter Selbstbehalt und kann das Geld nicht aufbringen. Auch eine Ratenzahlung, die in dem Schreiben angeboten wird, steht bei mir nicht zur Debatte.
Wenn ich nicht bezahlen kann, soll ich am 17.April eine Vermögensauskunft abgeben. Ich bin aber zu dem Zeitpunkt auf eine 1-monatige Rundreise in Asien. Ich glaube nicht, dass ich dem das als Nichterscheinungsgrund nennen sollte, oder? Es wird auch grad mit einem Haftbefehl gedroht, wenn ich unentschuldigt dem Termin fernbleibe.

Jetzt habe ich 4 Fragen:

1. Was soll ich den eifrigen Inspektor Javert nun schreiben, warum ich nicht zu dem Termin kommen kann? Die Reise hab ich beweisbar bezahlt bekommen, aber ich denke mal, ich sollte ihm das dennoch nicht sagen? Ich möchte einen früheren Termin innerhalb der nächsten 10 Tage verlangen, denn dann bin ich erst mal für einen Monat weg? Was soll ich sagen?

2. Wenn es raus kommt, dass ich regelmäßig verreise, kann mir das in meinem laufenden 170er Verfahren angelastet werden? Wie gesagt, ich bekomme nachweislich alles bezahlt, reise aber alleine.

3. Soll das ein schlechter Witz sein? Ich hab Unterhaltsschulden bis unters Dach, bin schon verurteilt Exknacki, jetzt erneut angeklagt und die glauben wohl, dass ich ein Goldesel bin?

4. Muss ich am Flughafen mit einer Taschenpfändung rechnen, wenn ich bei der Passkontrolle bin? Meine Reisekasse besteht nur aus Bargeld, es wäre nicht so gut für mich, wenn mir das abgenommen würde. 

Wie soll ich reagieren?
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 26-03-2015, 23:55
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:35
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:45
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

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