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Riesterrente
#5
Hey,
das hab ich dazu im i-net gefunden:

"Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht. Sofern innerhalb eines Jahres zeitversetzt mehrere Riester-Sparer für dasselbe Kind Kindergeld beziehen, erhält derjenige die Riester Kinderzulage, dem in dem betreffenden Jahr zuerst das Kindergeld ausgezahlt worden ist." (Quelle: http://www.riester-rente.net/kinderzulage/#eltern)

Wird also nix, außer der Kindergeldanspruch wechselt auf den Vater.
Sinnvoll ist diese Regelung mal nicht...    Dodgy

ciao
Rondo
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Nachrichten in diesem Thema
Riesterrente - von i-wahn - 02-03-2015, 17:59
RE: Riesterrente - von p__ - 02-03-2015, 19:11
RE: Riesterrente - von joristra - 03-03-2015, 00:28
RE: Riesterrente - von Nappo - 03-03-2015, 10:14
RE: Riesterrente - von Rondo - 27-03-2015, 10:30

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