27-03-2015, 10:30
Hey,
das hab ich dazu im i-net gefunden:
"Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht. Sofern innerhalb eines Jahres zeitversetzt mehrere Riester-Sparer für dasselbe Kind Kindergeld beziehen, erhält derjenige die Riester Kinderzulage, dem in dem betreffenden Jahr zuerst das Kindergeld ausgezahlt worden ist." (Quelle: http://www.riester-rente.net/kinderzulage/#eltern)
Wird also nix, außer der Kindergeldanspruch wechselt auf den Vater.
Sinnvoll ist diese Regelung mal nicht...
ciao
Rondo
das hab ich dazu im i-net gefunden:
"Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht. Sofern innerhalb eines Jahres zeitversetzt mehrere Riester-Sparer für dasselbe Kind Kindergeld beziehen, erhält derjenige die Riester Kinderzulage, dem in dem betreffenden Jahr zuerst das Kindergeld ausgezahlt worden ist." (Quelle: http://www.riester-rente.net/kinderzulage/#eltern)
Wird also nix, außer der Kindergeldanspruch wechselt auf den Vater.
Sinnvoll ist diese Regelung mal nicht...
ciao
Rondo