29-03-2015, 00:26
Da sie sich geweigert hat mir den Erhalt meiner Trennungsbekundung zu quittiren habe ich ihr nun per Anwalt was schreiben lassen und per Gerichtsvollzieher zu stellen lassen.
Somit erhalte ich eine Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher und kann die Zustellung der Trennungsbekundung belegen.
Gruß
Somit erhalte ich eine Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher und kann die Zustellung der Trennungsbekundung belegen.
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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