29-03-2015, 17:35
(20-03-2015, 21:16)Leutnant Dino schrieb: Heute kam das Scheidungsurteil und nach erster Sichtung, ist das Ergebnis wie folgt:
"Das Klagebegehren des Inhaltes, ..., wird abgewiesen."
"Das Klagebegehren war daher abzuweisen.
Der Beklagte (Anm. Detlef Bräunig) hat keine Kosten verzeichnet."
P.S. In 4 Wochen kann ich wieder heiraten
@ Dino,
na dann meinen herzlichen Glückwunsch !
Wie lang ist eigentlich so die Einspruchsfrist innerhalb der Revision eingelegt werden kann in Ö ?
Gruß
Bruno
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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