29-03-2015, 23:35
Hast du der Mietkürzung bereits widersprochen?
Ob der Vater die Hilfe der Oma bei der Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, ist egal. Er hat in dieser Zeit das Kind in Obhut. Wäre auch bei dir so, wenn du das Kind z.B. in ein Ganztagesbetreuung bringst.
Ob der Vater die Hilfe der Oma bei der Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, ist egal. Er hat in dieser Zeit das Kind in Obhut. Wäre auch bei dir so, wenn du das Kind z.B. in ein Ganztagesbetreuung bringst.