30-03-2015, 00:56
Soweit ich weiss können die auch nicht die Zeit vom Vater bei dir abziehen. Eine Gesetzesänderung diesbezüglich ist zwar schon in diesem Jahr geplant, aber noch dürfte das nicht sein.
Hat bestimmt jemand das entsprechende Urteil dazu.
Dreist wäre es z.B. wenn es dir abgezogen werden würde und der Vater keine Leistungen bekommt aber voll unterhaltspflichtig ist
Das ist glaube ich bei mir der Fall. Eigentlich müsste ich den Sachbearbeiter fragen wo der abgezogene Bedarf geblieben ist, oder ob er Betreuungskosten belegen kann?
Hat bestimmt jemand das entsprechende Urteil dazu.
Dreist wäre es z.B. wenn es dir abgezogen werden würde und der Vater keine Leistungen bekommt aber voll unterhaltspflichtig ist
Das ist glaube ich bei mir der Fall. Eigentlich müsste ich den Sachbearbeiter fragen wo der abgezogene Bedarf geblieben ist, oder ob er Betreuungskosten belegen kann?
