(29-03-2015, 23:11)wackelpudding schrieb: Kann es sein, dass es bei der Anfrage des Jobcenters um den Anspruchsübergang Deines Kindes gegen Dich auf das Jobcenter ging? Dabei würde dann Dein Kind mit 214 € Zahlbetrag von Dir plus Kindergeld über dem Regelbedarf liegen, d. h. keine Leistungen empfangen, weshalb dann auch m. W. ein Anspruchsübergang nicht stattfindet, wenn das Kind Teil der mütterlichen Bedarfsgemeinschaft ist.
Der zivilrechtliche Anspruch des Kindes auf Mehrbedarf ist davon unberührt und könnte m. E. geltend gemacht werden.
Gute Frage. Im Brief stand nur " Unterhaltsheranziehung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 33 SGB II." Sie wollten eine Prüfung meines Einkommens für eine erhöhte Unterhaltsforderung für meine Ex und meinen Sohn. Mehr stand da nicht.
Nichts wegen Kindergarten oder so.
Keine Ahnung ob sie vielleicht Harz4 oder Wohngeld bezieht. Sie redet nicht mit mir.
Als ich meine Unterlagen eingereicht hatte antworteten sie nur, das sie bis auf weiteres von einer erhöhten Unterhaltsforderung absehen. Sie behalten sich aber weitere Überprüfungen vor. Das wars. Hab seitdem nichts mehr gehört
Muss gestehen das ich aber auch nicht nachgefragt habe um was es genau geht.
Wollte keine schlafenden Hunde wecken...