(29-03-2015, 10:35)p__ schrieb: Trennungsbekundungen kannst du viele loslassen, wenn sie bestreitet dass eine Trennung tatsächlich stattfindet nutzt eine Zustellung auch nichts. Am sichersten ist und bleibt die tatsächliche räumlich Trennung.
Die Zustellung der Trennungsbekundung bewirkt zumindest schon mal, dass sie nicht nach einem Jahr sagen kann sie hat nichts von der Trennungsabsicht gewusst hat.
Ein Indiz für eine tatsächliche räumlliche Trennung ist die in dem Schreiben nach BGB § sonstwas bekundtet Raumaufteillung der Wohnung in getrennte Bereiche und deren personelle Zuordnung.
Aus bestimmten Gründen habe ich begründete Hoffnung das sie in x Wochen (mir bekannte Wochenanzahl) aus ziehen wird.
Aktuell ergreife ich Maßnahmen damit es ihr in meinen 4 Wänden nicht zu gemütlich ist und sie wohlmöglich ihr Projekt der Wohnungssuche aufgibt. Diese genannten Maßnahmen möchte ich hier jedoch nicht weiter dar legen.
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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