30-03-2015, 21:34
Behauptungen zählen bei der Festlegung des scheidungsrelevanten Trennungszeitpunktes wenig, wenn dem widersprochen wird. Relevant ist eine nachweisbare tatsächliche Trennung. Natürlich kann die auch innerhalb einer Wohnung stattfinden, nur sie die Nachweise dann schwieriger. Ein zweiter Eingang, keine Gemeinschaftszimmer, das wäre günstig.