31-03-2015, 16:40
(31-03-2015, 10:42)Dzombo schrieb: @Bruno...
Auf welchen Teil eurer elterlichen Haushaltgemeinschaft ist denn euer Kind mit dauernden Wohnsitz angemeldet, sprich, bei welchem Elternteil hat es seinen Hauptwohnsitz?
Ähh, wie ?
Gibt es da einen Handlungsspielraum ?
Und resultiert da irgend etwas draus ?
Meine liebe zukünftige Ex möchte nämlich (aktuell) aus ziehen und dabei natürlich ohne mich (bisher) nach meiner Meinung zu fragen das Kind mit nehmen...
Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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