31-03-2015, 17:37
Was ich gefunden habe:
- Der Trennungsinhaber kann versagt werden wenn der mögliche Unterhaltsempfänger aus einer intakten Beziehung aus bricht.
- Der nacheheliche Unterhalt kann entfallen wenn der Unterhaltsempänger innerhalb von 1,25 Jahren nach der Trennung (Scheidung ?) in einer verfestigten Beziehung lebt
Für Zahlungsgeber hat eine neue Freundin scheinbar keine negativen Auswirkungen.
Gruß
- Der Trennungsinhaber kann versagt werden wenn der mögliche Unterhaltsempfänger aus einer intakten Beziehung aus bricht.
- Der nacheheliche Unterhalt kann entfallen wenn der Unterhaltsempänger innerhalb von 1,25 Jahren nach der Trennung (Scheidung ?) in einer verfestigten Beziehung lebt
Für Zahlungsgeber hat eine neue Freundin scheinbar keine negativen Auswirkungen.
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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