31-03-2015, 22:37
(31-03-2015, 19:23)Dzombo schrieb: @Bruno...
Wie regelt ihr denn aktuell den Kindsunterhalt? Den muss ja bekanntlich derjenige zahlen, mit dem das Kind NICHT dauerhaft im gemeinsamen Haushalt wohnt, lebt und weiß der Geier noch alles.
Wir leben bisher unter einem Dach in getrennten Zimmern und betreuen das gemeinsame Kind zusammen hälftig.
Wir haben Flur, Bad und Küche als Gemeinschaftszimmer. Ansonsten hat Ex, unser Kind und ich jeweils ein eigenes Zimmer.
Die gemeinsame Meldeadresse der drei Beteidigten hat sich die letzten Jahre nicht geändert.
Demnächst wird meine EX ausziejhen und das Kind mit nehmen wollen.
Nächste Woche habe ich meinen ersten Termin mit meinem neuen Anwalt. Meinen bisherigen Anwalt habe ich wegen Untätigkeit (seinem Desinteresse an meiner Beratung und Interessenvertretung) gestern gefeuert.
Zukünftig richtet sich der Kindestunterhalt nach dem (bisher nicht vereinbarten) Betreuungsmodell und gegebenenfals dem Einkommen des jeniger der weniger als 50 % betreut ...
Mal sehen was mein Anwalt nächste Woche für Vorschläge macht.
Bei gemeinsamen Aufenthaltsrecht bräuchte meine Ex, nach meiner Lesart theoretisch meine Zustimmung um mit meinem Kind aus zu ziehen. Hauptsache sie zieht nicht gleich in eine andere Stadt...
Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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