03-04-2015, 10:31
(03-04-2015, 01:13)Depressiv schrieb: Die (JA) haben der Kindesmutter gesagt, ich würde mich weigern mein Einkommen offen zu legen.
Die Pflichten der Mutter sind viel enger. Es reicht, wenn sie mithilft dich zu finden, die Vaterschaft festzustellen.
Es ist ausdücklich NICHT so, dass sie erst den üblichen Weg durchlaufen muss (Auskunft, Klage gegen dich) um bei dessen Misslingen schliesslich Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Unterhaltsvorschuss ist auch als schnelle Soforthilfe gedacht, um so dass Geld bereits fliesst ohne dass die Mutter erst langwierige Aktionen gegen den Vater abschliessen muss.
Sie soll sich die Ablehnung schriftlich geben lassen, damit zum Jobcenter und zum Anwalt.