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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#3
Danke.

Sollte ich das als Widerspruch kennzeichnen? Und die Angaben vielleicht gleich eidesstattlich versichern?

 Ich versuche seit über 2 Jahren Mutter, JA, Erziehungsberater, Beistand, Ex - Anwältin, meinem Anwalt und Richter davon zu überzeugen das Exe durch das anerkennen der 12 - Stunden Regel u.s.w. ich immr in der Lage wäre Unterhalt zu leisten. Lebensmittelpunkt wäre auch klar.
Das will niemand hören, nicht mal drüber reden. Stattdessen wird es so hingedreht als ob es mir ums Geld geht und nicht um mein Kind.
Es wird sogar behauptet ich hätte die Mutter erpresst auf Unterhalt zu verzichten ansonsten würde ich Antrag auf alleinige Sorge stellen. Die derzeitige JA-Mitarbeiterin bezeichnet das als unwichtig.
Die sind überhaupt nicht in der Lage aus der Umgangsregelung heraus mir die Tage zu bestätigen.
Am liebsten würde ich JA und Anwältin schreiben:

Sehr geehrte Frau ...
Da sie sich weigern oder zu inkompetent sind die Umgangstage zu bestätigen, ist es nicht möglich Leistungen für das Kind zu beantragen.
Das Jobcenter verlangt diese Angaben und bei fehlender Mitwirkung werden die Leistungen verwehrt. Insbesondere wenn die Klärung des Sachverhalts durch den Leistungsberechtigten absichtlich erschwert wird. Da es hier der Elternteil ausserhalb der Bedarfsgemeinschaft ist, der die Klärung des Sachverhaltes verhindert, ist der Vater nicht in der Lage Unterhalt zu leisten. Denn die Bedarfsgemeinschaft hat ein Einkommen unterhalb des sozialrechtlichen Existenzminnimums. Der Vater ist verpflichtet die tätsächlich vorhandenen Grundbedürfnisse des 4  jährigen Kindes zu befriedigen. Essen, Trinken, Wärme.
Mfg
Papa Absurdistan

Oder das Jobcenter möchte dieses doch bitte der Mutter mitteilen.
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von Absurdistan - 03-04-2015, 11:06
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 05-04-2015, 16:12
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 07-04-2015, 23:54
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 09:37
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 20:48
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 22:32
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 09-04-2015, 10:36
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 15:44
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 16:07
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 19:31
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 11-04-2015, 20:33

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