03-04-2015, 12:14
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt die 23 Uhr Grenze für Jugendliche unter 16 und 24 Uhr für Jugendliche über 16. Ein Bahnhof ist zwar keine Veranstaltung, aber die Richtung ist, Jugendliche nicht rund um die Uhr alles machen zu lassen.
Wenn er sich nicht um Mitternacht über manche Orte traut, würde ich das respektieren. Aber in diesem Alter ist es seine Sache, das mit dem umgangsberechtigten Elternteil abzumachen.
Wenn er sich nicht um Mitternacht über manche Orte traut, würde ich das respektieren. Aber in diesem Alter ist es seine Sache, das mit dem umgangsberechtigten Elternteil abzumachen.