04-04-2015, 09:10
Wir drehen uns im Kreis: Beistandschaft ist nicht Voraussetzung für Unterhaltsvorschuss. Und bringt auch nichts. Die Vorschusskasse treibt den vorgeschossenen Unterhalt ebenso wie die Beistanschaft ein. Es sind auch meist dieselben Personen im Jugendamt, die alle diese Funktionen wahrnehmen.
Sie muss gegen die Unterhaltsvorschusskasse aktiv werden. Schriftliche Ablehnung holen, Widerspruch mit Klageandrohung, Klage.
Sie muss gegen die Unterhaltsvorschusskasse aktiv werden. Schriftliche Ablehnung holen, Widerspruch mit Klageandrohung, Klage.