04-04-2015, 12:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-04-2015, 13:00 von Absurdistan.)
Ja, es ist eine Aufforderung zur Mitwirkung. Ausserdem ist die SB tatsächlich nicht in der Lage mich zu beraten. Im Gespräch ist sie zur Vorgesetzten gegangen um die ihr dann erklärte das bei mir und meiner Tochter eine temporäte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Habe die Erklärungen mitgehört.
Die Aufforderung kam in Auftrag.
Seit dem kurzfristigen Aufenthalt meiner Ex im Frauenhaus ist auch eine Auskunftssperre eingerichtet. Mir wird vorgeworfen von der Mutter das es mir um Geld geht, das ich meine Bedürfnisse über die des Kindes stelle. Ich brauche unter anderem den Leistungsbescheid um deutlich zu machen das meine Tochter Grundbedürfnisse bei mir hat. Das JA hat die Problematik als unwichtig in ihrer Stellungnahme beschrieben.
Habe die Erklärungen mitgehört.
Die Aufforderung kam in Auftrag.
Seit dem kurzfristigen Aufenthalt meiner Ex im Frauenhaus ist auch eine Auskunftssperre eingerichtet. Mir wird vorgeworfen von der Mutter das es mir um Geld geht, das ich meine Bedürfnisse über die des Kindes stelle. Ich brauche unter anderem den Leistungsbescheid um deutlich zu machen das meine Tochter Grundbedürfnisse bei mir hat. Das JA hat die Problematik als unwichtig in ihrer Stellungnahme beschrieben.