05-04-2015, 17:03
(04-04-2015, 20:49)Gualterius schrieb: Wenn es in B, F und CH kein durchsetzbares Recht auf alternierende Obhut gibt bzw. geben wird, sollte man es nicht als Vorbild für D verwenden.Ich sehe das etwas anders. Insbesondere was B angeht, wo ich sehr gute Kontakte habe, ist es nicht unbedingt notwendig, ein "durchsetzbares Recht" zu erzwingen, weil die Menschen dort etwas anders drauf sind als hier in D.
Insbesondere wird dort (in der Mentalität der Menschen dort) der Vater als gleichberechtigtes Elternteil angesehen.
Ich persönlich sehe da in den "Köpfen" der Deutschen Männer und Frauen noch sehr grossen Nachholbedarf.
@p hat auch etwas angeschrieben, was es in B eher weniger gibt. Die ständige Kriminalisierung des Vaters hier in D.
Daran Schuld ist nicht in wenigen Teilen das Deutsche Jugendamt, wie es in dieser Art in keinem Land gibt!