07-04-2015, 21:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2015, 21:20 von kleine.segelmaus.)
(07-04-2015, 20:56)blue schrieb:(07-04-2015, 20:37)kleine.segelmaus schrieb: Außerdem ist der Vater der Meinung (bzw. seine Beihilfestelle), dass unsere Tochter bei ihm versichert bleiben müsse, weil dies gesetzlich gar nicht anders möglich sei.Was für eine Beihilfestelle? Ansonsten lass das Kind doch bei ihm versichert sein!
Im Endeffekt ist es das Landesamt für Besoldung und... Beraten tun ihn vermutlich die zuständigen Damen und Herren in seinem Institut.
Ja, natürlich wäre es eine Option, unsere Tochter dort versichert zu lassen, bis sie sich selber versichern kann/muss.
1. möchte sie das aber nicht, da es ständig Hickhack mit den Abrechnungen gibt
2. ist es im Fall eines Studiums (und vermutlich noch anderen Situationen, die mir gerade nicht gegenwärtig sind) nach dem 25 Lebensjahr nicht möglich sich dann einfach gesetzlich zu versichern, sondern sie muss sich dann selber privat versichern. Da wir dies bei den beiden älteren Geschwistern schon durchexerziert haben, bin ich mir dessen wohl bewusst und auch sicher. Zum Einen ist das dann teuer und zum anderen ließe es sich durch einen jetzigen Wechsel, - wenn er denn legal ist - , umgehen!
Aber ich denke, ihr werdet beide zustimmen, dass es nicht verkehrt sein kann, das ganze Thema mit der GKV durch zu kaspern.
Morgen, am Telefon.... mit ein bisschen Glück und Geduld
Wo man die gesetzlichen Grundlagen für diese Problematik finden kann, weiß aber keiner, oder?
Ich hatte mich schon beim Landesamt für Besoldung durch die Homepage geklickt, fand Vieles, aber nichts, das mir Antworten gab