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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#12
Das hab ich heute per Mail geschickt.

Sehr geehrte Frau xxx,


ich habe den Antrag gestellt weil meine Tochter und ich seit 3 Jahren bedürftig sind. Zusaetzlich fehlt mir durch die 3 Monate Krankheit ein beträchtlicher Teil meines Einkommens.
Zwischen den Eltern fehlt es an einem Mindestmaß an Kommunikation und Kooperationsfähigkeit. Das Gericht schließt hat eine Besserung für die Zukunft ausgeschlossen. Sofern ein Leistungsanspruch meiner Familie von der Kooperation mit meiner Ex-Lebensgefährtin abhängt, möchte ich sie bitten mir die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen zur Vorlage bei Gericht und Beistandschaft, weil meine Tochter und ich so deutlich weniger als das sozialrechtlichen Existenzminimum zur Verfügung haben.
Gerade mein Bemühen den Umfang und die Zahl der Umgangstage zu verdeutlichen hat zu einer Auseinandersetzung geführt, weil eine Bestätigung bedeuten könnte das die Mutter Unterhaltsansprüche verliert.
Ich möchte sie bitten mir einen Bescheid zukommen zu lassen. Dieser würde verdeutlichen das die tatsächliche Betreungsleistung nahezu identisch ist. Ihre Mitwirkung könnte somit sehr hilfreich sein die Leistungen des Jobcenters erheblich zu mindern. Entscheident ist die Frage wieviele Tage das Kind anhand der vom Amtsgericht beschlossenen Umgangsregelung Teil der Bedarfsgemeinschaft bei der Mutter ist und wieviel Tage beim Vater. Eine Beratung bezüglich der Art und Weise wie beim Jobcenter ein Umgangstag bestimmt wird konnte mir bisher niemand geben. Broschüren gaben ebenfalls keine Auskunft. Ich sollte mich im Internet erkundigen. Erst eine tagelange Recherche im Internet hat einige Informationen und BSG Urteile ergeben. Unter Androhung von Ordnungsmitteln sind beide Eltern verpflichtet sich an den Umgangsbeschluss zu halten. Es wurde mir untersagt eine eigene Fremdbetreuung für meine Tochter zu organisieren. Daher ist eine Erhöhung meiner Arbeitszeit nur unter Einbeziehung der vorhandenen Fremdbetreuung in Langenhorn möglich. Da die Wohnung in der meine Tochter und ich leben für uns zu teuer ist, liegt ein weiterer Grund vor der einen Umzug in die Wohngegend der Mutter befürworten würde.
 
Trotz offensichtlicher Bedürftigkeit und voller Mitwirkung meinerseits hat die Abteilung Unerhalt vom Jobcenter 1,5 Jahre gebraucht um zu errechnen das ich zusätzlich zum Kindesunterhalt nicht in der Lage bin Unterhalt für die Mutter zu zahlen. (Anlage 2). Zukünftig werde ich nicht mehr über die Daseinsberechtigung meiner Familie diskutieren oder ob Kinder bei bedürftigen Eltern was zu Trinken oder zu Essen benötigen. Es geht um grundlegende Bedürfnisse des Kindes und den Schutz von Familie.

Da die Situation inzwischen existenziell bedrohlich ist, beantrage ich vorsichtshalber einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I, insofern die Bewilligung der Leistungen noch mal 4 Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Weiterhin beantrage ich hiermit zusätzlich einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I, wenn davon auszugehen ist, dass zur Feststellung der Höhe der Leistungen (§ 42 Absatz 1 Satz 1 SGB I) längere Zeit benötigt wird.
Bitte teilen sie mir mit wie ich unabhängig von der Mutter glaubhaft machen kann das meine Tochter sich bei mir aufhält. Ich könnte Fahrkarten sowie eidestattliche Versicherungen von mir sowie Großeltern oder Mitbewohnerin vorlegen. Diesbezüglich und wegen der gesamten Problematik hätte ich gerne eine Beratung  nach § 13, 14 und 15 SGB II.
Sie haben  das Schreiben in Auftrag beantwortet. Daher hätte ich gerne ein Beratungsgepräch mit der Teamleitung. Das ausfüllen der Anlage UH3 lässt erwarten das ich Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter meiner Tochter geltend machen soll. Eine öffentliche Rechtsauskunft wird da nicht ausreichen. Da Anwaltspflicht bei Unterhaltsklagen vorgesehen ist, müsste ich hier ebenfalls eine Kostenübernahme beantragen. Das das Jobcenter ein Problem damit hat die Leistungen für das Kind doppelt zu bezahlen ist verständlich. Mir geht es genau so, und deshalb sind meine Tochter und ich bedürftig.  
Meine 'Tochter hat keinen Ausweis. Bei den bisherigen Bescheiden war es nicht nötig einen Ausweis meiner Tochter vozulegen. Jedenfals nicht für die Feststellung der Bedürftigkeit oder der Höhe der Leistungen ist der Ausweis nicht relevant gewesen.
In Anbetracht der schwieregen Situation möchte ich sie bitten vorübergehend erstmal eine Eidesstattliche Versicherung über die Umgangszeiten zu aktzeptieren.
Natürlich liegt mir sehr viel daran die Kommunkiation mit der Mutter zum Wohle unseres gemeinsamen Kindes zu verbessern. Die Mutter unter Druck zu setzen Unterschriften zu leisten vor denen sie Angst hat und es eh ohne Rechtsberatung nicht machen würde wäre der falsche Weg kurz vor einem Verfahren beim Oberlandesgericht.
Die Anlage 2 und die Eidesstattliche Versicherung werde ich ihnen heute noch nachsenden. Da meine Tochter ja bei mir ist, könnte ich zur Glaubhaftmachung gleich bei ihnen vorbeikommen und sie ihnen persönlich Vorstellen. Wenn sie mir anhand der Umgangsregelung sagen können wie viele Tage sich meine Tochter bei mir aufhält, werde ich die Mutter trotz allem noch mal versuchen mir dieses zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß
Absurdistan

Als Antwort kam dann heute:


Hallo Herr Absurdistan,

ich brauche unbedingt noch Ihre BLZ, da der PC für die xxx Bank zuviele Treffer hat und er die auf den Kontoauszügen angegebene BIC nicht nimmt, warum auch immer.

 

[font=Verdana]Mit freundlichen Grüßen[/font]

[font=Verdana] [/font]

[font=Verdana]SB[/font]

[font=Verdana]- Eingangszone -[/font]
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Nachrichten in diesem Thema
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 05-04-2015, 16:12
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von Absurdistan - 07-04-2015, 22:20
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 07-04-2015, 23:54
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 09:37
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 20:48
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 22:32
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 09-04-2015, 10:36
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 15:44
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 16:07
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 19:31
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 11-04-2015, 20:33

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