08-04-2015, 11:45
@karlma: Ja. Aber nicht "getrennt lebende geschiedene Eheleute"
Der Wechsel zur GKV war grundsätzlich möglich, da das Mädel bei Dir wohnt und die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorlagen.
Verpasst habt Ihr, die PKV zu kündigen.
Es ist tatsächlich möglich, dass dann zwei Beiträge zu zahlen sind, obwohl die PKV keine Leistung zu erbringen hätte. (Sie ist ja jetzt in der GKV)
Unsere Politik lässt grüßen.
Die PKV muss fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Zurück in die PKV geht auch nicht so einfach. Es müsste die GKV wieder gekündigt werden.
Dann die Bestätigung abwarten.
Vorher Antrag auf PKV stellen. Annahme abwarten. Beginndatum analog des Kündigungsdatums bei der GKV.
Und jetzt kommt's: Geht aber nicht! Das Mädel ist arbeitssuchend gemeldet und somit so lange bei der GKV.
Der Vater hat Unrecht. Einen Vorteil für ihn sehe ich in der Sache nicht. Mit dem Kindergeld ist das nicht unbedingt immer in Verbindung zu bringen.
Beispiel: Als die Tochter gar nichts machte, hatte sie den Status eines "freiwillig versicherten". Freiwillig Versicherte müssen Beiträge zahlen. Ob sie Geld haben oder nicht. Beim Letzteren gibts Probleme. Logisch.
Jetzt ist sie aber "pflichtversichert". Der Arbeitsamtsjobcenterleiharbeitervermittelladen fragte bei Meldung die Krankenversicherung ab, welches Du beantwort hast. Sie war zu dem Zeitpunkt gesetzlich versichert. Das ist sie deshalb immer noch.
Sie ist jetzt 19 und arbeitssuchend. Dadurch eindeutig aus dem Kreis der versicherbaren Personen der privaten Krankenversicherung heraus gefallen.
Der Wechsel zur GKV war grundsätzlich möglich, da das Mädel bei Dir wohnt und die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorlagen.
Verpasst habt Ihr, die PKV zu kündigen.
Es ist tatsächlich möglich, dass dann zwei Beiträge zu zahlen sind, obwohl die PKV keine Leistung zu erbringen hätte. (Sie ist ja jetzt in der GKV)
Unsere Politik lässt grüßen.
Die PKV muss fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Zurück in die PKV geht auch nicht so einfach. Es müsste die GKV wieder gekündigt werden.
Dann die Bestätigung abwarten.
Vorher Antrag auf PKV stellen. Annahme abwarten. Beginndatum analog des Kündigungsdatums bei der GKV.
Und jetzt kommt's: Geht aber nicht! Das Mädel ist arbeitssuchend gemeldet und somit so lange bei der GKV.
Der Vater hat Unrecht. Einen Vorteil für ihn sehe ich in der Sache nicht. Mit dem Kindergeld ist das nicht unbedingt immer in Verbindung zu bringen.
Beispiel: Als die Tochter gar nichts machte, hatte sie den Status eines "freiwillig versicherten". Freiwillig Versicherte müssen Beiträge zahlen. Ob sie Geld haben oder nicht. Beim Letzteren gibts Probleme. Logisch.
Jetzt ist sie aber "pflichtversichert". Der Arbeitsamtsjobcenterleiharbeitervermittelladen fragte bei Meldung die Krankenversicherung ab, welches Du beantwort hast. Sie war zu dem Zeitpunkt gesetzlich versichert. Das ist sie deshalb immer noch.
Sie ist jetzt 19 und arbeitssuchend. Dadurch eindeutig aus dem Kreis der versicherbaren Personen der privaten Krankenversicherung heraus gefallen.