07-06-2009, 22:25
Blue, aus dem von dir angeregten gemeinsamen Abendessen mit der "Ex" wird wohl nichts mehr, oder sollte "es" mir oder "sie" (mir) im Halse stecken bleiben ?
Es geht um monatlich 209 € Krankenunterhalt und zwar rückwirkend ab 02/2007 (bisher zahle ich mtl. 103 €) und ab 04/2009 wegen meiner Einkommensveränderungen (BUZ und Versorgungsbezüge) aufgrund des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben um vielleicht noch mehr, geschweige denn die Gesamtkosten für das vom BGH zurückverwiesene erneut anhängige OLG-Verfahren und ggf. für die weiteren Kosten einer von mir ins Auge gefassten Abänderungsklage durch evtl. alle Instanzen.
Insoweit kann ich als fast 60-jähriger Vater von 4 erwachsenen und gut ausgebildeten Kindern dem "p" argumentativ voll beipflichten !
Na dann, gute Nacht !
Es geht um monatlich 209 € Krankenunterhalt und zwar rückwirkend ab 02/2007 (bisher zahle ich mtl. 103 €) und ab 04/2009 wegen meiner Einkommensveränderungen (BUZ und Versorgungsbezüge) aufgrund des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben um vielleicht noch mehr, geschweige denn die Gesamtkosten für das vom BGH zurückverwiesene erneut anhängige OLG-Verfahren und ggf. für die weiteren Kosten einer von mir ins Auge gefassten Abänderungsklage durch evtl. alle Instanzen.
Insoweit kann ich als fast 60-jähriger Vater von 4 erwachsenen und gut ausgebildeten Kindern dem "p" argumentativ voll beipflichten !
Na dann, gute Nacht !