08-04-2015, 21:06
(08-04-2015, 16:02)Theo schrieb: Was Du bei dem Ganzen ganz offensichtlich übersehen hast, ist die Höherstufung bei nur einem Kind/Unterhaltsempfänger (soweit ich gelesen habe, hast Du ja nur ein Kind): Vom Einkommen her liegst Du nun offensichtlich in Stufe 2 (1501–1900 €). Da Du aber nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bist (der nacheheliche Unterhalt ist ja schon ausgelaufen, oder?), wirst Du eine Zeile höher gestuft, also in Stufe 3.FullAck
Von daher gibt es keine Chance für Dich auf eine Herabstufung.
Ansonsten wird eh kein Familiengericht eine Abänderungsklage wegen 18 Euro annehmen.