08-04-2015, 21:25
§§ 60 ff, § 65 SGB !
Ansonsten gilt:
Der Erlaß eines VA darf nicht von der Erfüllung von Pflichten abhängig gemacht werden, auf die der Antragsteller keinen Einfluss hat (persönliches Unvermögen).
Ansonsten gilt:
Der Erlaß eines VA darf nicht von der Erfüllung von Pflichten abhängig gemacht werden, auf die der Antragsteller keinen Einfluss hat (persönliches Unvermögen).