09-04-2015, 07:42
In meinem Fall war es so, dass Exe derart von Trennung/Scheidung traumatisiert sein wollte, dass sie auf unbestimmte Zeit (also auf ewig) nicht mehr arbeitsfähig sein wollte.
Ich habe vor Gericht alle diese Gefälligkeits-Krankschreibungen angezweifelt, worauf der Richter die Exe hat medizinisch begutachten lassen. Ergebnis: Exe hat wohl derzeit schlechte Laune, ist aber eingeschränkt arbeitsfähig und es ist davon auszugehen, dass es ihr in einem Jahr so viel besser gehen wird, dass sie wieder voll wird arbeiten können.
In der Folgezeit hat Exe das Gericht weiter mit Gefälligkeits-Krankschreibungen ihrer (lesbischen, Femi-Aktivistin) Hausärztin versorgt und nichts gearbeitet.
Ein Jahr später hat der gleiche Richter die Exe wieder zum medizinischen Gutachter geschickt. Zum gleichen Gutachter wie im Jahr zuvor, um ihm die Gelegenheit zu geben, seine Meinung zu revidieren. Ergebnis wie vom Gericht gewünscht: der Gesamtzustand der Exe hat sich so verschlechtert, dass sie auf keinen Fall mehr als drei Stunden täglich etc.pp. bla bla....
Beide Gutachten durfte ich bezahlen. Logisch, wer sonst?
Resultat: Exe hat sich lebenslangen nachehelichen Unterhalt erstritten, der Staat hat sie von der Backe, und ihre Rachgelüste sind teilweise befriedigt.
Vor deutschen Familiengerichten geht es immer nach dem gleichen Schema: Frau gewinnt, Mann verliert.
Ich habe vor Gericht alle diese Gefälligkeits-Krankschreibungen angezweifelt, worauf der Richter die Exe hat medizinisch begutachten lassen. Ergebnis: Exe hat wohl derzeit schlechte Laune, ist aber eingeschränkt arbeitsfähig und es ist davon auszugehen, dass es ihr in einem Jahr so viel besser gehen wird, dass sie wieder voll wird arbeiten können.
In der Folgezeit hat Exe das Gericht weiter mit Gefälligkeits-Krankschreibungen ihrer (lesbischen, Femi-Aktivistin) Hausärztin versorgt und nichts gearbeitet.
Ein Jahr später hat der gleiche Richter die Exe wieder zum medizinischen Gutachter geschickt. Zum gleichen Gutachter wie im Jahr zuvor, um ihm die Gelegenheit zu geben, seine Meinung zu revidieren. Ergebnis wie vom Gericht gewünscht: der Gesamtzustand der Exe hat sich so verschlechtert, dass sie auf keinen Fall mehr als drei Stunden täglich etc.pp. bla bla....
Beide Gutachten durfte ich bezahlen. Logisch, wer sonst?
Resultat: Exe hat sich lebenslangen nachehelichen Unterhalt erstritten, der Staat hat sie von der Backe, und ihre Rachgelüste sind teilweise befriedigt.
Vor deutschen Familiengerichten geht es immer nach dem gleichen Schema: Frau gewinnt, Mann verliert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1