09-04-2015, 08:28
(09-04-2015, 07:53)Absurdistan schrieb: Ich will die nicht als Kronzeugen. Ich will nur das die mir sagen anhand der Umgangszeiten wieviele Tage meine Tochter bei mir ist und nicht bei der Mutter. So schwer kann das doch nicht sein.
Vielleicht ist hier der Denkfehler, das Bezahlen der Umgangszeiten gilt nicht als amtlicher Beweis das diese auch tatsächlich so stattgefunden haben... Wo liegt dann der Nutzen ?