09-04-2015, 09:24
(03-04-2015, 09:57)Absurdistan schrieb: So, hab die Umgangangsregelung angegeben und den letzten Beschluss wo diese vom Gericht aufgeführt wird mit abgegeben.
(09-04-2015, 08:55)Absurdistan schrieb: Jetzt können wir uns ein eine Umgangsregelung machen
Du willst die bestehende Umgangsregelung vom Jobcenter umdeuten lassen und damit die Umgangsregelung ändern?
Die Aussicht, dass das funktioniert, halte ich für gering.
Für erreichbar halte ich eine Anerkennung der Tage über 12 Stunden beim Jobcenter. Aber eine Rückwirkung auf den Umgang nicht. Du provozierst so nur, dass künftige Anträge ausschließlich als Versuch, finanziell besser da zu stehen, angesehen werden. Ich habe mal gelesen, dass die finanziellen Regelungen der Umgangsvereinbarung folgen müssen, aber nicht umgekehrt.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka