09-04-2015, 10:07
Das ist es ja gerade. Ich will nicht dauerhaft weniger Umgang und weiterhin so was wie Alltag mit meiner Tochter haben.
Ansonsten kann die Mutter den Umgang planen wie sie will von mir aus.
Im übrigen hat mein Anwalt mir abgeraten da mit der Mutter derzeit was zu versuchen, weil hier sehr leich "uneinigkeit" entsteht.
Es läuft ja ein gSorgerechtsverfahren. Bei dem Umfang der Betreuung der ganzen Jahre kommt das meiner Meinung nach einer gemeinsamen Betreuung gleich. Die Einschätzung das ein Mindestmaß an Komm. und Koop. nicht vorliegt, ist absurd.
Es wird vorgeworfen das die Eltern sich nicht einigen können was ein Umgangstag ist.
Ansonsten kann die Mutter den Umgang planen wie sie will von mir aus.
Im übrigen hat mein Anwalt mir abgeraten da mit der Mutter derzeit was zu versuchen, weil hier sehr leich "uneinigkeit" entsteht.
Es läuft ja ein gSorgerechtsverfahren. Bei dem Umfang der Betreuung der ganzen Jahre kommt das meiner Meinung nach einer gemeinsamen Betreuung gleich. Die Einschätzung das ein Mindestmaß an Komm. und Koop. nicht vorliegt, ist absurd.
Es wird vorgeworfen das die Eltern sich nicht einigen können was ein Umgangstag ist.