09-04-2015, 11:40
Der Streit darüber ist ganz einfach entstanden. Mein Anwalt schrieb das meine Tochter sich an mind. 11 Tagen bei mir aufhält. Die Anwältin der Mutter antwortete dann es wären keine 11 Tage. Für den Richter ist dieses anscheinend sehr bedeutend für die Frage der gemeinsamen Sorge. Was denn nun ein Umgangstag ist hat er nicht erklärt.
Lieber Richter hier liegt eindeutig ein fast gleichmäßiges Betreuungsverhältnis vor. Ein "unechtes" asymetrisches fast praitätisches Wechselmodell. Seit über 3 Jahren erfolgreich praktiziert. Dazu ist natürlich ein hohes Maß an Kooperation notwendig. Gerade beim Wechselmodell wird ja eine gute Kommuniation vorausgesetzt.
Lieber Richter hier liegt eindeutig ein fast gleichmäßiges Betreuungsverhältnis vor. Ein "unechtes" asymetrisches fast praitätisches Wechselmodell. Seit über 3 Jahren erfolgreich praktiziert. Dazu ist natürlich ein hohes Maß an Kooperation notwendig. Gerade beim Wechselmodell wird ja eine gute Kommuniation vorausgesetzt.