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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#38
(10-04-2015, 15:44)the notorious iglu schrieb: Es gibt auch einen Unterschied, ob das Kind an 11 Tagen im Monat bei dir ist oder 11 Tage im Sinne von 11x24Std. Das ist definitorisch ein Unterschied. Warum das Anlass zu einem Streit ist, erschließt sich mir nicht so recht.

Im Sinne des SGB sind in den meisten Fällen über 12 Stunden relevant um einen ganzen Tag angerechnet zu bekommen. Wenn du dein Kind nur 4 mal im Monat für ein paar Stunden zu Besuch hast, kann ich nachvollziehen das man sagt das Kind kann sich auf der Couch ausruhen.

Übrigens heute Post vom Jobcenter bekommen.
Von der Bestätigung durch die Mutter keine Rede mehr. (Mit ein Hauptziel)
Jetzt wollen die: Bescheinigung über den Bezug des Krankengeldes mit der täglichen Höhe (hab ich noch nicht), Verdienstabrechnung März (hab ich noch nicht), Geburtsurkunde (hab ich), und Anlage UH3.

Dann heute Post von der Beistandschaft bekommen. Es wird gebeten den Unterhalt wieder zu zahlen, da ich ja seit März wieder arbeite und den rückständigen Unterhalt in 100 Euro Raten bezahlen. Die Mutter hat mitgeteilt auf Zahlungen angewiesen zu sein.
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 05-04-2015, 16:12
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 07-04-2015, 23:54
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 09:37
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 20:48
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 09-04-2015, 10:36
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 16:07
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 19:31
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 11-04-2015, 20:33

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