10-04-2015, 17:09
Hallo Gemeinde,
ich komme nicht mehr mit...aber vielleicht kann mir die jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Habe eine Vermögensauskunft abgegeben danach einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss bekommen bzgl. Unterhaltsrückstäde zzgl. laufende Monat weiter (Bank). Kindesmutter hatte Teilzahlungen an GV abgelehnt.
Pfändungsfreibetrag schriftlich von der Bank erhalten inkl. P-Konto.
War gestern bei der Rechtsantragstelle. Wollte mal Infos bzgl. 850 d erhalten. Die Damen waren auch sehr Hilfsbereit.
Jetzt kommt der Hammer...wo ich nicht mehr weiterkomme.
Ich muss ja erstmal einen Job bekommen wo ich Gehaltstechnisch über meinen Pfändungsfreibetrag den ich normal habe (weitere Unterhaltsberechtigte) + den Unterhaltsbetrag erhalten.
Danach könnten die Damen erst eine Berechnung nach dem 850 d zpo vornehmen.(Auf Antrag der KM)
Sie haben mich auch ein paarmal gefragt ob ich die Vermögensauskunft nur wegen dem Unterhalt abgegeben habe und die KM wirklich das Teilzahlungsangebot ausgeschlagen hat. Ich habe ja keine weiteren Gläubiger.(Die waren auch ziemlich überfordert mit meiner Frage!)
Hatte jemand schonmal das Problem ?
Was mich nur wundert das war ja völlig kontraproduktiv mein Pfändungsfreibetrag ist schon so ziemlich hoch um einen Job zu finden der diesen Betrag monatlich ausspuckt.
Ich habe ja keine Glaskugel und so versuche ich ja erstmal einen Job zu bekommen der meine Pfändungsfreigrenze + Unterhalt deckt oder? Darunter dürfte ich Theoretisch ja keinen Job annehmen...
Ich verstehe dieses Land nicht mehr....
Lg
ich komme nicht mehr mit...aber vielleicht kann mir die jemand weiterhelfen.
Folgendes Problem:
Habe eine Vermögensauskunft abgegeben danach einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss bekommen bzgl. Unterhaltsrückstäde zzgl. laufende Monat weiter (Bank). Kindesmutter hatte Teilzahlungen an GV abgelehnt.
Pfändungsfreibetrag schriftlich von der Bank erhalten inkl. P-Konto.
War gestern bei der Rechtsantragstelle. Wollte mal Infos bzgl. 850 d erhalten. Die Damen waren auch sehr Hilfsbereit.
Jetzt kommt der Hammer...wo ich nicht mehr weiterkomme.
Ich muss ja erstmal einen Job bekommen wo ich Gehaltstechnisch über meinen Pfändungsfreibetrag den ich normal habe (weitere Unterhaltsberechtigte) + den Unterhaltsbetrag erhalten.
Danach könnten die Damen erst eine Berechnung nach dem 850 d zpo vornehmen.(Auf Antrag der KM)
Sie haben mich auch ein paarmal gefragt ob ich die Vermögensauskunft nur wegen dem Unterhalt abgegeben habe und die KM wirklich das Teilzahlungsangebot ausgeschlagen hat. Ich habe ja keine weiteren Gläubiger.(Die waren auch ziemlich überfordert mit meiner Frage!)
Hatte jemand schonmal das Problem ?
Was mich nur wundert das war ja völlig kontraproduktiv mein Pfändungsfreibetrag ist schon so ziemlich hoch um einen Job zu finden der diesen Betrag monatlich ausspuckt.
Ich habe ja keine Glaskugel und so versuche ich ja erstmal einen Job zu bekommen der meine Pfändungsfreigrenze + Unterhalt deckt oder? Darunter dürfte ich Theoretisch ja keinen Job annehmen...
Ich verstehe dieses Land nicht mehr....
Lg